Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der CampLAB GmbH, Melanchthonstraße 18, 14612 Falkensee für Camping Drei Gleichen, Campingplatz 1, 99869 Drei Gleichen OT Mühlberg.
Allgemeines:
Diese Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und der CampLAB GmbH („Vermieter“). Die vertraglichen Leistungen für Camping Drei Gleichen („Campingplatz“) werden aufgrund der jeweiligen gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der im Reisezeitraum gültigen Preisliste erbracht. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Campingplatz behält sich das Recht vor, Platz‐ und Objektzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist.
1. Beherbergungsvertrag
Der Campinggast bietet dem Vermieter den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder mittels elektronischer Datenübertragung geschehen. Der Vertrag wird dann verbindlich, wenn er vom Vermieter schriftlich bestätigt wurde. Der Vertrag kommt nur dann zustande, sofern der Campinggast älter als 18 Jahre ist. Onlinebuchungen von Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Vermieter storniert.
Vertragspartner sind der Vermieter und der Campinggast, der die Leistungen des Campingplatzes in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Campinggast den Vertrag vereinbart, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Campinggast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Erfolgt die Anreise ohne vorherige Anfrage, so wird der Vertrag verbindlich, wenn die Kontaktdaten des Campinggastes vom Campingplatz an der Rezeption aufgenommen werden und ihm ein Standplatz zugewiesen wird. Der Campinggast wird aufgefordert, immer bei Anreise an der Rezeption den Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
2. Entgelte, Anzahlung, Bezahlung und Stornierung
Die Entgelte richten sich nach der zum Zeitpunkt der Anreise gültigen Preisliste, die auf www.camping-drei-gleichen.de einzusehen ist. Die Entgelte sind bei Anreise zur Zahlung fällig.
Bei bestätigten verbindlichen Buchungen kann vom Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 20% des zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung ermittelten Gesamtbetrages erhoben werden. Sofern eine Anzahlung erhoben wird, teilt der Vermieter dies dem Campinggast mit. Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung fällig. Nach Zahlung des Anzahlungsbetrages wird die Buchung verbindlich.
Für Online-Buchungen wird im Rahmen des Buchungsvorgangs eine Anzahlung in Höhe von 20% des zum Zeitpunkt der Buchung ermittelten Gesamtbetrages erhoben. Mit Abschluß des Buchungsvorgangs gilt die Buchung als verbindlich bestätigt.
Bei allen Preisen sind Rabatte auf CampCards (ACSI, DCC, CCI und ADAC) eingerechnet. Die Gewährung von weiteren Rabatten liegt im Ermessen des Vermieters.
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Eine Email an info@camping-drei-gleichen.de ist ausreichend.
Im Falle einer Standplatz-Stornierung werden folgende Kostenpauschalen erhoben:
Die Stornierung ist bis 15.00 Uhr am Tag der Anreise kostenfrei möglich.
Bei Stornierung nach Ablauf der Stornierungsfrist, Nichtanreise oder verkürztem Aufenthalt ist das anteilige Buchungsentgelt für bis zu zwei Übernachtungen fällig. Es bleibt dem Campinggast vorbehalten geltend zu machen und nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Im Falle einer Ferienhütten-Stornierung werden folgende Kostenpauschalen erhoben:
Bis 15 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenlos. 14 bis 6 Tage vor Anreise wird eine Kostenpauschale in Höhe des rechnerischen Anzahlungsbetrages fällig. 5 Tage bis zum Anreisetag ist das anteilige Buchungsentgelt für bis zu zwei Übernachtungen fällig. Es bleibt dem Campinggast vorbehalten geltend zu machen und nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichtanreise und keiner vorherigen Stornierung, wird der volle Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Sollte ein gebuchter Standplatz durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Campinggast eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Steht der Standplatz innerhalb dieser Nachfrist noch immer nicht zur Verfügung, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz zur Verfügung. Bei Nichtgefallen des Ersatzangebotes hat der Campinggast die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts.
3. Pflichten des Campinggastes
Der Campinggast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar, Außenanlagen & Stellplatz) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Aufenthaltes Schäden am Stellplatz, am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich dem Campingplatz anzuzeigen. Werden bei Ankunft Schäden festgestellt, bitten wir dies unverzüglich zu melden, sonst werden diese dem Gast zugeordnet und auf seine Kosten beseitigt. Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Geschirr der Ferienhütten ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Der Stellplatz ist im sauberen Zustand zu verlassen. Sollte dies nicht eingehalten werden und verursacht Mehraufwand bei der Endreinigung oder Platzpflege, wird für die Beseitigung ein Zusatzbetrag in Höhe von 30€ berechnet.
Die Ruhezeit von 22:00 Uhr – 6:00 Uhr ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeit machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und erteilen einen Platzverweis.
4. Vorzeitige Abreise
Bei vorzeitiger Abreise behält sich der Vermieter vor, bis zu zwei Übernachtungen zu verrechnen. Die angefallenen Verbrauchsentgelte sind abschließend zu zahlen. Ein Standplatz, der durch vorzeitige Abreise frei wird, kann vom Campingplatz anderweitig genutzt und vergeben werden.
5. Verlängerung des Aufenthalts
Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die getroffene Vereinbarung hinaus verlängern möchten, so teilen Sie uns diesen Wunsch bitte mindestens zwei Tage vorher an der Rezeption mit. Wenn eine Verlängerung möglich ist, entsprechen wir diesem Wunsch gerne und verlängern den Vertrag entsprechend unseren Möglichkeiten.
6. Campingplatzverordnung
Der Campinggast und seine Mitreisenden haben die aushängende Campingplatzverordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten Verstößen hat der Vermieter die Möglichkeit der fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung. Der Campinggast hat bei fristloser Kündigung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass der für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum anfallenden Entgelte. Dies gilt ebenso für die Vertragsgebühr von Dauerstellplätzen.
7. Besucher
Bitte melden Sie Besucher (Tages- und Übernachtungsgäste) an der Rezeption an. Die Gebühr für Besucher entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste. Bitte informieren Sie Ihre Gäste über die Campingplatzordnung. Die Besucher parken ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes.
8. Haftung
Jeder Campinggast verpflichtet sich, den Standplatz und die Einrichtung des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Der Campinggast haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch Ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden.
9. Schrankenzufahrt
Die Schranke und der Schrankenbereich sind im angemessenen Tempo und ohne anzuhalten zu durchfahren. Davon ausgenommen ist die Abwendung von Gefahren. Hält ein Campinggast im Schrankenbereich ohne die Notwendigkeit der Gefahrenabwendung und verursacht einen Schaden, z.B. an der Schranke und/ oder der Schrankentechnik, haftet der Campinggast vollumfänglich.
10. Anreise und Abreise
Der gebuchte Standplatz steht am Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Abweichende Anreisezeiten sind mit dem Campingplatz abzusprechen. Der gebuchte Standplatz muss am Abreisetag bis spätestens 12:00 Uhr übergeben werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingung geltendem oder künftigem Recht widersprechen, so bleibt die übrige Vereinbarung dadurch unberührt.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort wird das jeweils zuständige Amtsgericht des Firmensitzes der CampLAB GmbH vereinbart.
Falkensee/ Mühlberg, 05.02.2023