Nun sind auch touristische Übernachtungen wieder erlaubt!
Der Campingplatz ist wieder offen
Unser Landkreis Gotha hat die Einschränkungen der „Bundes-Notbremse“ hinter sich gelassen. Ab sofort ist der Campingplatz Drei Gleichen wieder offen und wir freuen uns sehr, dass wir wieder für euch da sein können. Buchen könnt ihr jederzeit und euch einen Wunschplatz für ein paar Tage Auszeit sichern.
Gemäß der aktuellen Verordnung des Freistaat Thüringen besteht keine Testpflicht zum Zeitpunkt der Anreise oder während des Aufenthalts auf dem Campingplatz.
Nutze für eine Anfrage und/oder Buchung gerne unsere Buchungsanfrage.
Landkreis Gotha und Thüringen
Was gilt in Thüringen und welche Verordnungen gibt es aktuell. Das kann man auf der Webseite des Landes Thüringen auf dem Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung oder auf der Webseite des Landkreises Gotha nachschauen.
Thüringer Infektionsschutzverordnung
Das Thüringer Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz dafür zuständig Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit nach Notwendigkeit anzuordnen. Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zuletzt am 1. Juni 2021 überarbeitet. Mit dieser Verordnung werden lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, definiert. Die Systematik der Bundes-Notbremse, die sich an den Inzidenzen der einzelnen Gebietskörperschaften orientiert, wird beibehalten. Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten wie bisher auch die Regelungen der Bundes-Notbremse.